AGB

Shootings, Coachings und Fortbildungsleistungen

§1 Allgemeines

  1. Die nachfolgende AGB gelten für Alle Lieferungen und Leistungen, inklusive Aufträgen, Angeboten und Dienstleistungen von LiraAmarokPictures – Marina Schmid, Marina Schmid, Weingarten 4, 84104 Rudelzhausen.
  2. Die AGB gelten zur Regelung aller Aufträge und deren Inhalte. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und müssen deutlich gekennzeichnet sein. Es gelten im Einvernehmen aller Vertragsparteien nur die AGB des Fotografens. Andere Geschäftisbedingungen des Auftraggebers oder Kundens finden keine Anwendung.
  3. Alle vom Fotografen hergestellten Produkte, egal in welcher technischen oder physischen Form, gelten als „Fotografien“ im Sinne dieser AGB. Bei jeglichem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial handelt es sich um „Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden“, vgl. §2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG.

§2 Vertragseinhaltung

  1. Es wird vom Auftraggeber bestätigt, dass dieser die Volljährigkeit erreicht hat, oder eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten besitzt.
  2. In der Pflicht des Auftraggebers liegt es dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Information rechtzeitig vorliegen.
  3. Der Fotograf verpflichtet sich, innerhalb von 7 Tagen dem Auftraggeber eine Bildauswahl in Form einer Onlinegalerie zur Verfügung zu stellen. Die Bilder sind in der Größe stark reduziert und erhalten ein Wasserzeichen. Der Auftraggeber darf die Vorschaubilder weder verwenden, vervielfältigen, noch veröffentlichen. Sie dienen lediglich der Auswahl und keinem anderen Zweck. Hat der Aufttraggeber seine Auswahl getroffen, hat er dem Fotografen dies zu melden und erhält nach Begleichung der Rechnung 2-4 Wochen nach Zahlungseingang die fertigen Produkte. Bei Bestellungen von physischen Produkten, kann sich die Bearbeitungszeit durch externe Anbieter gegebenenfalls verlängern.
  4. Eine Rechtsverbindlichkeit über den Auftrag wird mit Buchung einer Leistung (Fotoshooting, Gutschein,…) rechtswirksam. Die AGB gelten damit als akzeptiert.

§3 Vergütung & Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Anfertigung von Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder ein vereinbarter Festpreis erhoben. Nebenkosten (Reisekosten, Requisiten, etc.) sind, soweit nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Die Grundgebühr wird in Vorkasse erhoben und versteht sich als Reservierungsgebühr. Sobald die Gebühr überwiesen ist, gilt der Termin als fest reserviert. Nachbestellungen erfolgen ebenfalls als Vorkasse nach Auswahl der Bilder. Der Auftrag wird erst nach erfolgten Zahlungseingang bearbeitet. Coachings und weitere Fortbildungen sind vorab im vollen Umfang via Überweisung zu tätigen. Ratenzahlung ist überall nach Absprache möglich.
  3. Die Rechnungen sind vollständig nach spätestens 14 Tagen zu zahlen, soweit keine andere Frist vereinbart wurde. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages bleiben die gelieferten physischen und virtuellen Ergebnisse Eigentum des Fotografens.

§4 Haftung & Gefahrenübernahme

  1. Für Verletzungen von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für sich und seine Erfüllungsgehilfen.
  2. Für Schäden an Daten, Vorlagen, Aufnahmeobjekten und dergleichen haftet der Fotograf – solang nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Fotograf verwahrt die Originale mindestens 2 Jahre sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, nach 2 Jahren seit Beendigung eines Auftrags die Erzeugnisse dessen zu vernichten. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern, digitalen Medien und dergleichen beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Lichtbilder. Weitere Ansprüche entfallen.
  3. Der Auftraggeber behält immer das letzte Wort und übernimmt jede Verantwortung – vor, während und nach dem Shooting.
  4. Der Auftraggeber, sowie alle weitere Teilnehmende, verfügen über eine gültige Haftpflichtversicherung.
  5. Für Schäden, die beim Übertragen der Dateien auf einen Computer entstehen können, leistet der Fotograf keinen Ersatz.
  6. Der Fotograf haftet nicht für eine verzögerte oder nicht erfolgte Erfüllung seiner Leistungen und Verpflichtungen in Folge von Gründen und Ereignissen, die außerhalb seines zumutbaren Einflussbereichs liegen (höhere Gewalt).
  7. Der Fotograf haftet für Mängel der Fotografien nur im Rahmen der Hersteller-Garantien des Fotomaterials.
  8. Die Zu- und Rücksendung von Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

§5 Bildbearbeitung, Gestaltung & Retusche

  1. Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltungen der Fotografien gegeben wurde,bezüglich der Bildauffassung, sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  2. Den Aufwand der Retusche bestimmt der Fotograf selbst.
  3. Der Auftraggeber kennt den Bearbeitungsstil des Fotografen, den er seinem Portfolio entnehmen kann, und ist damit einverstanden, dass seine Fotografien in einem ähnlichen Stil bearbeitet werden.
  4. Der Fotograf kann spezielle Halfter, Halsringe, Halsbänder und Leinen zur Verfügung stellen, um die Tiere während des Shootings zu sichern. Dieses Equipment kann im Nachhinein im Bildbearbeitungsprogramm entfernt werden. Sollten andere Befestigungsarten genutzt werden, liegt es im Ermessen des Fotografen, ob diese ebenfalls retuschiert werden. Dies kann auch im Vorraus beim Fotografen erfragt werden. Der Fotograf übernimmt keine Haftung bei der Nutzung der von ihm gestellten Halfter/Halsringe/Halsbänder/Leinen.
  5. Retuschearbeiten, die über die übliche Bearbeitungszeit des Fotografen reichen oder einen besonderen Mehraufwand bedeuten, können mit einer zusätzlichen Gebühr berechnet werden. Diese richtet sich nach Zeit und Aufwand der Arbeiten.

§6 Urheberrecht

  1. Das Urheberrecht aller erstellten Fotografien liegt immer beim Fotografen.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Aufnahmen sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Es gilt ein privates Nutzungsrecht. Andere Nutzungsarten sind schriftlich festzuhalten und entsprechend zu vergüten.
  3. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahltung des Honorars über.
  4. Bei der Verwendung der Fotografien in Online- und Printmedien ist der Fotograf, soweit nichts Anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes mit der Geschäftsbezeichnung „LiraAmarokPictures“ zu nennen, vgl. § 13 UrhG.
  5. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe unbearbeiteter Dateien erfolgt grundsätzlich nicht.
  6. Eine Teilnahme an Wettbewerben und Gewinnspielen ist mit den Lichtbildern nicht gestattet.
  7. Das nachträgliche Bearbeiten der Fotografien durch den Auftraggeber ist nicht gestattet. Dies ergibt sich aus §23 Abs. 1 UrhG und beinhaltet ebenso „Fotofilter“ von Social Media Plattformen wie Facebook, Instagram und co.
  8. Der Fotograf behält sich vor, bei Missachtung des Urheberrechts eine Vertragsstrafe in Höhe des entstandenen Schadens in Rechnung zu stellen. Es kann zusätzlich eine Anzeige wegen Urheberrechtsvberletzung erfolgen.

§7 Veröffentlichungen

  1. Der Fotograf behält sich das Recht vor, gefertigte Lichtbilder des Shootings zu Werbezwecke zu veröffentlichen und für Print- und Webmedien kommerziell zu nutzen. Dies gewährleistet möglichst geringe Kosten für alle Kunden, da somit auf teure Werbebildproduktionen verzichtet wird. Der Auftraggeber kann dieser Veröffentlichung widersprechen.
  2. Bei Übergabe der Veröffentlichungsrechte eines Shootings mit mehreren Personen oder einer Veranstaltung, bestätigt der Auftraggeber, alle teilnehmenden Personen vorab über die Veröffentlichung aufgeklärt zu haben. Der Fotograf kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.
  3. Bei Übergabe der Veröffentlichungsrechte für Minderjährige verzichtet der Fotograf auf eine Veröffentlichung zum Schutze der minderjährigen Personen.

§8 unabgeschlossene Termine

  1. Sollte ein Projekt nicht vollständig abgeschlossen werden (zb. Todesfall, Krankheit, etc.), so wird, sowohl bei Abbruch eines Termins, als auch bei Projekten über mehrere Termine, dennoch der volle vereinbarte Betrag fällig. Es liegt im Ermessen des Fotografen einen Ersatztermin oder Nachlass zu gewährleisten.

§9 Tierfotografie

  1. Der Auftraggeber bestätigt, dass von keinem am Shooting teilnehmenden Tier Gefahr auszugehen ist.
  2. Jedes Tier verfügt über eine gültige Haftpflichtversicherung.
  3. Der Auftraggeber behält immer das letzte Wort. Alle durchgeführten Kompositionen des Tieres vor, während und nach dem Shooting verantwortet der Auftraggeber selbst. Dies gilt ebenfalls für den Einsatz von Leihequipment des Fotografens.
  4. Auf Tierwohl ist zu achten. Es wird seitens des Fotografens keinerlei Gewalteinwirkungen oder Misshandlungen an Tieren geduldet. Dies würde zu einem sofortigen Abbruch des Shootings führen.

§10 Workshops, Coachings & andere Events

  1. Coaching-/Workshoptermine werden nur mit der vollständigen Summe reserviert. Bis zur vollständigen Bezahlung hat der Teilnehmende keine Ansprüche auf einen Platz. Ratenzahlungen sind nach Absprache möglich.
  2. Coachings/Workshops finden auch bei trübem Wetter oder leichtem Regen statt. Bei starken Unwettern oder Gewittern wird ein Ersatztermin vereinbart.
  3. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
  4. Der Fotograf haftet nicht für Verbindungsproblemen in Onlineterminen.
  5. Es besteht bei Verhinderung der Teilnahme die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu organisieren. Hierfür ist der Teilnehmende allein zuständig.
  6. Coachings können am Termintag erweitert werden, wenn der Fotograf die Zeit an diesem Tag hat. Ein Anrecht auf eine Erweiterung am selben Tag besteht nicht.
  7. Die zur Verfügung gestellten Models werden nach Absprache vom Fotografen, oder dem Teilnehmenden ausgewählt. Eine Rücksprache ist immer möglich und der Teilnehmende kann Wünsche äußern, die berücksichtigt werden.
  8. Im Gesamtbetrag sind alle Leistungen wie auf der Website ausgewiesen enthalten. Nicht enthalten sind, soweit nicht anders vereinbart, Reisekosten der Teilnehmenden, sowie Leistungen, die über das gebuchte Paket hinaus gehen.
  9. Der Fotograf behält sich vor Termine wegen ihm nicht zumutbaren Gründen, zb Krankheit, höhere Gewalt und dergleichen, zu verschieben. Für die den Teilnehmenden entstandenen Kosten kommt der Fotograf nicht auf. Weitere über diese Ansprüche hinausgehende Forderungen werden nicht berücksichtigt. Der Fotograf behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestteilnehmeranzahl oder aus anderen, vertretbaren Gründen, bis 5 Tage vor dem Event dieses abzusagen. Im Fall einer Absage werden die Teilnehmenden unverzüglich informiert und bereits bezahlte Gebühren erstattet.
  10. Alle Coachings/Workshops werden persönlich von Marina Schmid betreut.
  11. Die Teilnehmenden erhalten alle versprochenen Bild- und Tonaufzeichnungen spätestens 1 Woche nach dem Coaching/Workshop als Downloadlink per Mail. Die Aufzeichnungen müssen spätestens nach 7 Tagen heruntergeladen worden sein, da danach der Download erlischt. Ein erneuter Anspruch kann nach der Frist nicht erhoben werden.
  12. Zur Verfügung gestelltes Material (Bild- und Tonaufnahmen, aber auch weitere digitale oder physische Infomaterialien) durch den Fotografen, dürfen weder vervielfältigt, veräußert oder anderweitig genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit 2.500,00 € in Rechnung gestellt.
  13. Die von Teilnehmenden erstellten Fotografien dürfen, sofern nicht anders vereinbart, ohne Einschränkungen voll genutzt werden. Dies beinhaltet ebenso die kommerziellen Nutzungsrechte. Dem Teilnehmenden ist es freigestellt, LiraAmarokPictures – Marina Schmid als Coach bei Veröffentlichungen zu erwähnen.
  14. Die Teilnehmenden stimmen zu, über die Website/Social Media des Fotografen namentlich erwähnt und auf Bildern sichtbar veröffentlicht zu werden. Dem Fotografen wird das Recht eingeräumt, Ergebnisse der Teilnehmenden (mit Verweis auf dessen Website oder SocialMedia Account) für Werbezwecke ebenfalls zu veröffentlichen. Die Teilnehmenden stimmen einer Verlinkung mit deren Namen zu.
  15. Änderungen der vereinbarten Locations und Models können sich kurzfristig ändern und stellen keinen Grund zur Reklamation dar.

§11 Reklamation / Änderungen

  1. Ein Recht auf Reklamation besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönliche Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind.
  2. Die Höhe der anfallenden Kosten bei Absage von Coachings/Workshops/Events beträgt:
    • bis zu 2 Wochen vor Termin 50 %
    • unter 2 Wochen wird der volle Betrag fällig
  3. Die Höhe der anfallenden Kosten bei Fotoshooting-Stornierungen beträgt:
    • bis zu 2 Wochen vor Shooting kostenfrei
    • unter 2 Wochen kann die Grundgebühr nicht mehr rückerstattet werden
  4. Es steht dem Kunden frei einen Ersatzteilnehmenden zu bestimmen.
  5. Sollte der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderung wünschen, so muss er die Mehrkosten tragen. Der Fotograf behält den Anspruch auf Vergütung bereits begonnener Arbeiten.
  6. Werden digitale Fotografien vom Auftraggeber selbst entwickelt/gedruckt, so kann keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernommen werden.
  7. Bei Neuproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farb-/Helligkeitsabweichungen gegenüber den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler und eine Reklamation ist nicht berechtigt.
  8. Ein Widerruf des Veröffentlichungs-/Vermarktungsrechtes ist jederzeit möglich. Gegebenfalls stellt der Fotograf alle unentgeltlich gelieferte Leistungen nachträglich in Rechnung.
  9. „TFP-Shootings“ haben nur in besonderen Fällen einen Anspruch auf Widerruf des Veröffentlichungs-/Vermarktungsrechtes. Es Widerruf kann in diesen Fällen nur bei besonderen Gründen (zb. Todesfall, Probleme im Alltag durch die Art der Bilder,…). Der Fotograf stellt hierbei alle unentgeltlich gelieferten Leistungen nachträglich in Rechnung.
  10. Bereits veröffentlichte/verkaufte Fotografien können nicht berücksichtigt werden.

§12 Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
    Siehe auch: https://lira-amarok.de/datenschutz/

§13 Schlussbestimmung

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist 84104 Rudelzhausen.
  2. Durch den vorliegenden Vertrag entsteht kein Arbeitsverhältnis.
  3. Es gilt das deutsche Recht.
  4. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.

§14 Salvatorische Klausel

  1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten AGB ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

 

Stand: Januar 2024

Onlineshop

§1 Geltungsbereich

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen LiraAmarokPictures – Marina Schmid, Weingarten 4, 84104 Rudelzhausen (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschließlich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
  2. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind jede Art natürlicher Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn der Verkäufer dieses ausdrücklich zugestimmt hat.

§2 Angebote und Leistungen

  1. Darstellungen im Onlineshop stellen keine rechtlich bindende Angebote dar, sondern sind als Aufforderung zur Bestellabgabe zu verstehen. Leistungsbeschreibungen in Printmedien oder auf der Website des Verkäufers haben dabei nicht den Charakter einer Zusicherung oder Garantie.
  2. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht etwas Anderes beim Produkt selbst vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.

§3 Bestellvorgang und Vertragsabschluss

  1. Kunden können unverbindlich die Produkte des Verkäufers über den Button „In den Warenkorb“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Innerhalb dieses Warenkorbes, kann die Auswahl verändert werden und zb. Produkte gelöscht. Anschließend können Kunden im Warenkorb auf „Zur Kasse“ klicken, um zum Abschluss des Bestellvorgangs zu kommen.
  2. Über den Button „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab. Vor Abschicken der Bestellung, können Kunden die Daten jederzeit ändern und einsehen, sowie über „zurück“ des Browsers zum Warenkorb zurückgehen oder den Bestellvorgang abbrechen. Notwendige Angaben sind mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.
  3. Nach erfolgreicher Bestellung von Kundenseite aus, schickt der Verkäufer eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden noch einmal aufgeführt dargestellt ist und die der Kunde sich ausdrucken kann. Dies ist die Bestellbestätigung. Sie dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden beim Verkäufer eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Der Kaufvertrag entsteht dadurch, dass der Verkäufer die gewünschte Ware innerhalb von 5 Tagen an den Kunden versendet, übergibt, oder innerhalb von 5 Tagen eine zweite Mail als ausdrückliche Auftragsbestätigung schickt. Dies kann auch die Zusendung der Rechnung darstellen. Die Annahme kann ferner durch eine seitens des Verkäufers an den Kunden gerichtete Zahlungsaufforderung und spätestens durch den Abschluss des Zahlungsvorgangs erfolgen. Im Fall mehrerer Annahmevorgänge ist der früheste Annahmezeitpunkt maßgeblich. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der Annahmefrist nicht an, kommt kein Vertrag zustande und der Kunde wird nicht mehr an sein Angebot gebunden.
  4. Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, beträgt die vorgenannte Frist zur Versendung, Übergabe oder Bestellbestätigung 7 statt 5 Tage.
  5. Sollte der Verkäufer eine Vorkassezahlung ermöglichen, kommt der Vertrag mit der Bereitstellung der Bankdaten und Zahlungsaufforderung zustande. Wenn die Zahlung trotz Fälligkeit auch nach erneuter Aufforderung nicht bis zu einem Zeitpunkt von 14 Kalendertagen nach Absendung der Bestellbestätigung beim Verkäufer eingegangen ist, tritt der Verkäufer vom Vertrag zurück mit der Folge, dass die Bestellung hinfällig ist und den Verkäufer keine Lieferpflicht trifft. Die Bestellung ist dann für den Käufer und Verkäufer ohne weitere Folgen erledigt. Eine Reservierung des Artikels bei Vorkassenzahlungen erfolgt daher längstens für 14 Kalendertage.

§4 Preise und Versankosten

  1. Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich ohne Umsatzsteuer nach §19 UStG (Kleinunternehmerregelung)
  2. Zusätzlich zu den angegebenen Preisen fallen bei physischen Produkten Versankosten an für die Lieferung. Die Versandkosten werden Käufern auf einer gesonderten Informationsseite und im Rahmen des Bestellvorgangs deutlich mitgeteilt.

§5 Lieferungen und Warenverfügbarkeiten

  1. Soweit Vorkasse vereinbart ist, erfolgt die Lieferung nach Eingang des Rechnungsbetrages.
  2. Sollte die Zustellung der Ware durch Verschulden des Käufers trotz dreimaligem Auslieferversuchs scheitern, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ggf. geleistete Zahlungen werden dem Kunden unverzüglich erstattet. Erbrachte, evtl. Lieferkosten seitens des Verkäufers werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
  3. Ist das bestellte Produkt nicht verfügbar, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder vom Kunden nicht erwünscht, wird der Verkäufer den Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
  4. Kunden werden über die Lieferzeiten, sowie Lieferbeschränkungen (zb in bestimmte Länder) auf einer gesonderten Informationsseite oder innerhalb der jeweiligen Produktbeschreibung unterrichtet.
  5. Im Fall von Kunden die Unternehmen sind, gilt, dass die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf die Käufer übergeht, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Die angegebenen Lieferdaten und Fristen sind vorbehaltlich anderweitiger Zusagen und Vereinbarungen, keine Fixtermine.
  6. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Das Recht zur Hinausschiebung der Frist gilt gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, auch in Fällen unvorhersehbarer Ereignisse, die auf den Betrieb eines Vorlieferanten einwirken und weder von den Kunden, noch von dem Verkäufer zu vertreten sind. Während der Dauer dieser Behinderung sind die Kunden ebenfalls von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, insbesondere der Zahlung. Ist die Verzögerung den Kunden nicht zuzumuten, können diese nach einer von ihnen zu setzenden angemessenen Frist oder einvernehmlicher Rücksprache mit dem Verkäufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.

§6 Zahlungsmodalitäten

  1. Kunden können im Rahmen und vor Abschluss von Bestellvorgängen aus den zur Verfügung stehenden Zahlungsarten wählen. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsmittel werden auf einer gesonderten Informationsseite beschrieben.
  2. Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Ware und der Rechnung zu erfolgen. Bei allen anderen Zahlweisen hat die Zahlung im Voraus ohne Abzug zu erfolgen
  3. Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung beauftragt, z.B. Paypal, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.
  4. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat der Kunde die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
  5. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Verkäufer nicht aus.
  6. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Verkäufer anerkannt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultieren.

§7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum des Verkäufers.
  2. Für Kunden die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor; Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese, sofern angemessen oder branchenüblich, auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.
    1. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den Verkäufer vorgenommen.
    2. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
    3. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
    4. Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung der Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
    5. Zugriffe Dritter auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehenden Güter sind vom Kunden unverzüglich anzuzeigen.
    6. Durch solche Eingriffe entstehenden Kosten für eine Drittwiderspruchsklage oder Kosten für eine außerprozessuale Freigabe trägt der Kunde.
    7. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die aus Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab.
    8. Der Verkäufer ermächtigt den Kunden widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung und in seinem eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
    9. Der Verkäufer verpflichtet sich, die dem Verkäufer zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, als ihr Gesamtverkaufswert die Summe aller noch offenen Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung um mehr als 10% (bei Vorliegen eines Verwertungsrisikos um mehr als 50%) übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.
    10. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus Liefergeschäften gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Verkäufer.

§8 Sachmängelgewährleistung und Garantie

  1. Die Gewährleistung (Mängelhaftung) bestimmt sich vorbehaltlich folgender Regelungen nach gesetzlichen Vorschriften.
  2. Eine Garantie besteht bei den vom Verkäufer gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich abgegeben wurde. Kunden werden über die Garantiebedingungen vor der Einleitung des Bestellvorgangs informiert.
  3. Ist der Kunde Unternehmer, so hat er die Ware unbeschadet gesetzlicher Rügeobliegenheiten unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Sachmängel gegenüber dem Lieferanten unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung, schriftlich und nicht erkennbare Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, anzuzeigen. Handelsübliche, gemäß Gütenormen zulässige oder geringe Abweichungen in Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe sind keine Mängel.
  4. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Wahl zwischen Nachbesserung oder Nachlieferung mangelhafter Ware durch den Verkäufer.
  5. Sachmängel verjähren unbeschadet der Haftungsregelungen dieser AGB bei Kunden die Unternehmer sind, grundsätzlich ein Jahr nach Gefahrenübergang, soweit nicht kraft Gesetzes, insbesondere bei Sonderbestimmungen für den Rückgriff des Unternehmers, zwingend längere Fristen vorgeschrieben sind. Bei gebrauchten Waren ist die Gewährleistung von Kunden die Unternehmer sind, ausgeschlossen.
  6. Hat der Kunde, der Unternehmer ist, die mangelhafte Sache im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, ist der Verkäufer, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet der übrigen Gewährleistungspflichten, im Rahmen der Nacherfüllung nicht verpflichtet, dem Kunden die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache zu ersetzen. Dementsprechend ist der Verkäufer auch nicht zum Ersatz von Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder gelieferten mangelfreien Sache im Rahmen eines Rückgriffs durch den Kunden im Rahmen der Lieferkette (d.h. zwischen dem Kunden und seinen Kunden) verpflichtet.

§9 Haftung

Für eine Haftung des Verkäufers auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:

  1. Der Verkäufer haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  2. Ferner haftet der Verkäufer für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet der Verkäufer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Der Verkäufer haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  4. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§10 Speicherung des Vertragstextes

  1. Der Vertragstext ist vom Kunden vor Abgabe der Bestellung über Druckfunktion seines Browsers im letzten Schritt der Bestellung.
  2. Der Verkäufer sendet Kunden eine Bestellbestätigung mit allen Bestelldaten an die von ihm angegeben E-Mail-Adresse. Mit der Bestellbestätigung, spätestens jedoch bei der Lieferung der Ware, erhält der Kunde ferner eine Kopie der AGB nebst Widerrufsbelehrung und den Hinweisen zu Versandkosten sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen.
  3. Kunden die Unternehmer sind, können die Vertragsunterlagen per E-Mail, schriftlich oder Verweis auf eine Onlinequelle erhalten.

§11 Schlussbestimmungen

  1. Ist der Käufer Unternehmer, ist vorbehaltlich anderer Abreden oder zwingender gesetzlicher Vorschriften der Erfüllungsort der Sitz des Verkäufers, während der Gerichtstand sich am Sitz des Verkäufers befindet, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Käufer im Sitzland des Verkäufers keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Das Recht des Verkäufers einen anderen zulässigen Gerichtsstand zu wählen, bleibt vorbehalten.
  2. Im Fall von Unternehmern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, solange dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
  3. Die Vetragssprache ist deutsch
  4. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

 

Stand: Januar 2024